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Zur Geburt wäre auch ein Anhänger aus Silber mit dem Namen ihres Kindes eine tolle Idee.
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Nachricht |
Redaktion
Anmeldungsdatum: 19.10.2009 Beiträge: 16
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Verfasst am: 19.10.2009 10:18 Titel: Bundesverfassungsgericht erlaubt geschlechtsneutrale Namen |
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Hallo,
auch auf vorname.com findet ihr diverse Texte, die sich mit dem Thema geschlechtsneutrale Namen beschäftigen (Links siehe unten).
Und es gibt tatsächlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2008, das ganz klar sagt: „Der Gesetzgeber hat weder ausdrücklich noch immanent einen Grundsatz geregelt, wonach der von den Eltern für ihr Kind gewählte Vorname über das Geschlecht des Kindes informieren muss. Ein solcher Grundsatz lässt sich auch nicht dem Personenstandsrecht entnehmen. Nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 PStG sind zwar Vornamen und nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG das Geschlecht eines Kindes in das Geburtsregister einzutragen. Hieraus folgt indes keine Begrenzung der elterlichen Vornamenswahl auf einen geschlechtsbezogenen Namen. Soweit sich das Amtsgericht auf die Dienstanweisung für Standesbeamte und ihre Aufsichtsbehörden gestützt hat, handelt es sich hierbei um eine Verwaltungsvorschrift ohne Gesetzescharakter.”
Jede Mama oder jeder Papa, der beim Standesamt auf Widerstände stößt, wenn ein einziger Name wie Kim, Sascha oder Luca eingetragen werden soll, kann sich auf das Urteil berufen.
www.vorname.com/hintergruende.html
www.vorname.com/verbotene_vornamen.html
www.vorname.com/news_Gerichtsurteil_Vornamen_in_Schweden.html
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr057607.html |
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