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Gleichheitsgrundsatz vor dem Standesamt

 
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neuerPapa



Anmeldungsdatum: 17.11.2010
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.11.2010 20:41    Titel: Gleichheitsgrundsatz vor dem Standesamt

Hallo zusammen
wir benötige mal eure Hilfe.
Wir möchten unsere Tochter einen Namen geben der in dieser Schreibweise recht selten ist.
Jetzt haben wir von unseren Standesamt erfahren das wir diese Schreibweise nicht nehmen können.
Das hat uns natürlich keine Ruhe gelassen und haben im Internet nachgeforscht.
Wir haben auch eine Seite gefunden wo sich ein junges Mädchen vorstellt die den selben Vornamen trägt wie wir ihn auch benutzen wollen.
Da sie auch ihren Geburtsort nannte riefen wir auf diesen Standesamt an um uns zu erkundigen.
Dort sagte man uns das es richtig sei das es eine Person gibt mit diesem Namen (Schreibweise) aber uns natürlich keine Bestätigung geben könnte wegen dem Datenschutz.
Darauf hin riefen wir auf unseren Zuständigen Standesamt an um dies mitzuteilen das es in Deutschland ein Standesamt gibt die diesen Namen schon vergeben hat.
Jetzt wurde uns gesagt das es nicht Aufgabe des Standesamt sei dort anzurufen und wir sollen doch zu den Namensforschern in Leipzig gehen um dort uns eine Bestätigung ausstellen zu lassen.
Wir sagten der Standbeamtin das es doch nicht sein kann das ein Standesamt in Deutschland gibt die diesen Namen schon vergeben hat und wir müssten extra zu den Namensforschern gehen. Daraufhin erhielten wir die Antwort das es egal sei, es wird einzig und allein auf unseren zuständigen Standesamt entschieden.
Es stellt sich jetzt für uns die Frage wie es sein kann das jedes Standesamt willkürlich entscheiden kann ob der Name erteilt wird oder nicht. Es gibt doch in Deutschland den Grundsatz der Gleichberechtigung. Gibt es irgendwie schon so ein Gerichtsurteil das diese Frage klärt? Es wäre schön wenn jemand uns dabei helfen könnte. Wir haben schon viel im Internet gesucht aber nichts darüber gefunden. Am besten wäre es mit Aktenzeichen des Urteils damit wir gleich etwas in der Hand habe was wir unsereren Standesbeamtin auf den Tisch legen könnten. Da wir das Gefühl nicht los werden das die Mitarbeiterin sehr eigenwillige Entscheidungen trifft.
Vielen Dank neuerPapa
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viduma
Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2007
Beiträge: 8537
Wohnort: CH

BeitragVerfasst am: 17.11.2010 22:16    Titel:

Da kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen, ich kenne kein solches Gerichtsurteil. Kannst du die Person, die diesen Namen trägt iwie ausfindig machen? Vielleicht würde das etwas nützen. Aber vermutlich würde das auch nicht ausreichen. Was spricht dagegen, die Namensforscher zu befragen? Denn wenn der Name schon vergeben wurde, dann dürfte es wohl eine positive Antwort sein, die ihr erhaltet. Wenn euch der Name wichtig ist, würde sich das wohl doch lohnen!

Falls du mir den Namen nennst, könnte ich auch nachsehen, ob der so im Internationalen Handbuch der Vornamen steht. Das dürfte dem Standesamt dann nämlich reichen. Könntest es auch per pn machen, falls du den Namen nicht ins Netz stellen willst.

lg
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Sabostef



Anmeldungsdatum: 18.04.2009
Beiträge: 3255
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 17.11.2010 22:32    Titel:

Hallo neuerPapa!

Das klingt wirklich nicht so schön. Das jedes Standesamt "sein Ding" macht, liegt in Deutschland daran, dass es keine einheitlichen Gesetze und Regelungen zur Namensgebung gibt, sondern nur Verwaltungsvorschriften für Standesbeamte.

Es gab mal ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, dass man Unisex-Namen ohne geschlechtsspezifischen ZN vergeben darf: *****bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr057607.html

Aber das passt ja nicht zu eurem Fall. Allerdings haben die Richter bei diesem Fall einiges darüber gesagt, was den Eltern bei der Namensgebung erlaubt ist:
"Das Recht der Eltern, Sorge für ihr Kind zu tragen, umfasst auch das Recht, diesem einen Namen zu geben. Die Entscheidung, welchen Namen das Kind tragen soll, haben die Eltern in Ausführung der Verantwortung für das Kind zu treffen. Dies betrifft auch die Wahl des Vornamens, der der Individualität einer Person Ausdruck verleiht, den Einzelnen bezeichnet und diesen von anderen unterscheidet. Es ist zuvörderst Aufgabe der Eltern, ihrem Kind in freier gemeinsamer Wahl einen Namen zu bestimmen, den es sich selbst noch nicht geben kann. Mangels einschlägiger Bestimmungen im Namensrecht sind die Eltern in der Wahl des Vornamens grundsätzlich frei. Diesem Recht der Eltern zur Vornamenswahl darf allein dort eine Grenze gesetzt werden, wo seine Ausübung das Kindeswohl zu beeinträchtigen droht. Der Staat ist [...] berechtigt und verpflichtet, das Kind als Grundrechtsträger vor verantwortungsloser Namenswahl durch die Eltern zu schützen. Für einen darüber hinausgehenden Eingriff in das Elternrecht auf Bestimmung des Vornamens für ihr Kind bietet [das Grundgesetz] keine Grundlage."

Ich weiß ja nicht, für welchen Namen ihr euch entschieden habt, aber ich nehme mal an, dass mit eurer Namenswahl das Kindeswohl nicht gefährdet ist.

In den Vorbemerkungen des großen Vornamenlexikons vom Duden-Verlag (www.amazon.de/Duden-Vornamenlexikon-Bedeutung-beliebtesten-Deutschland/dp/3411060832/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1290029276&sr=8-1) steht auf S. 25 zur Rechtschreibung von Vornamen u. a.:
"Gewisse Abweichungen von den regelmäßigen Schreibungen sind zulässig. Sie ergeben sich vielfach aus der geschichtlichen Entwicklung unseres Namenschatzes."

Also sollte es eigentlich keine Probleme geben, wenn man einen Namen anders schreiben möchte (abgesehen davon, das der Namensträger wohl öfter seinen Namen buchstabieren muss - aber das passiert auch bei geläufigen Vornamen).

Für welchen Namen habt ihr euch denn entschieden? Ich habe mehrere Vornamensbücher und könnte in denen nachsehen, ob die von euch gewünschte Schreibweise aufgelistet wird. Wenn ja, hättet ihr eine weitere seriöse Quelle, die ihr dem Standesamt vorlegen könntet. Wie viduma schon schrieb, könnt ihr euch auch per pn melden!


Lg, Steffi
_________________
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Candy



Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 1158

BeitragVerfasst am: 19.11.2010 18:34    Titel:

Ich verstehe nicht, warum das Standesamt, das den Namen schon in Eurer favorisierten Schreibweise beurkundet hat, dieses nicht auch offiziell bestätigen kann. Das ist doch ein ganz normaler Vorgang. Datenschutz ist ein sehr seltsames Argument - besonders nachdem man Euch schon mitgeteilt hat, dass es den Namen gibt.
_________________
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