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Zur Geburt wäre auch ein Anhänger aus Silber mit dem Namen ihres Kindes eine tolle Idee.
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Nachricht |
RatzenKatze

Anmeldungsdatum: 18.12.2009 Beiträge: 3211
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Verfasst am: 12.08.2011 16:11 Titel: |
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| Minimick hat Folgendes geschrieben: | | RatzenKatze hat Folgendes geschrieben: | Zum Thema Einbenennung:
Auf Antrag der Annehmenden kann durch das Vormundschaftsgericht auch der Vorname des adoptierten Kindes geändert oder weitere Vornamen hinzugefügt werden. Auch kann dem neuen Familiennamen der bisherige Name des Kindes (mit Bindestrich) vorangestellt oder angefügt werden, wenn dies aus Kindeswohlgesichtspunkten erforderlich ist.
Auch bei Kindern in dauerhafter Familienpflege kann der Name des Kindes auf Antrag des Sorgeberechtigten geändert werden, sofern dies zur erfolgreichen Entwicklung des Kindes nötig erscheint (Nr. 42 NamÄndwV).
(http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht_(Deutschland)#Adoption_und_Dauerpflege) |
Danke, Ratzenkatze!
Weißt du auch/ hast was darüber gelesen wie der Fall aussieht, wenn der Familienname ein Doppelname ist, und zu dem Familiennamen des Kindes dazukommen soll?
LG |
Ich kann mir nicht vorstellen, dass drei Namen dem Kindeswohl entsprechen... _________________ Lasst kastrieren!
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