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Cookie



Anmeldungsdatum: 27.03.2011
Beiträge: 679

BeitragVerfasst am: 05.07.2011 19:49    Titel: Nachnamen

Habe mal eine Frage, zu Nachnamen...
hier mal ein Beispiel

Anna Frieda Müller Meier
Müller die Mama
Meier der Papa

muss sie immer beide Namen angeben?

Dann wird sie von Richards addoptiert, möchte den Namen haben... welcher fällt weg?

Dann wird sie von Schmidt adoptiert.... möchte den Namen haben.

Heißt irgendwann nur noch Anna Schmidt und heiratet Hennings Vogel.

Sie nur Anna Vogel... können die Kinder dann nur Hennings heißen?

Bisschen verwirrend aber alles machbar?


Zuletzt bearbeitet von Cookie am 05.07.2011 19:54, insgesamt einmal bearbeitet
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Marisol



Anmeldungsdatum: 10.10.2009
Beiträge: 1671

BeitragVerfasst am: 05.07.2011 19:53    Titel:

Seit wann dürfen Kinder denn Doppelnamen haben?
Ich dachte immer, das wäre nur kurze Zeit möglich gewesen (Lena Meyer-Landruth...) und wurde wieder abgeschafft.
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viduma
Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2007
Beiträge: 8538
Wohnort: CH

BeitragVerfasst am: 05.07.2011 19:56    Titel:

Marisol hat Folgendes geschrieben:
Seit wann dürfen Kinder denn Doppelnamen haben?
Ich dachte immer, das wäre nur kurze Zeit möglich gewesen (Lena Meyer-Landruth...) und wurde wieder abgeschafft.


sowas habe ich auch gelesen.
Hier geht das sowieso nicht, da bekommt man einen Namen, entweder den des Vaters oder der Mutter, das müssen die Eltern bei der Heirat festlegen. (kann sein, dass man danach noch ändern kann, aber man gibt bei der Hochzeit den Familiennamen an. Nur die Eltern können Doppelnamen führen- und da ist man schon wieder am überlegen, ob man das abschaffen soll und jeder nur einen Namen bekommt.

lg
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Cookie



Anmeldungsdatum: 27.03.2011
Beiträge: 679

BeitragVerfasst am: 05.07.2011 19:59    Titel:

Marisol hat Folgendes geschrieben:
Seit wann dürfen Kinder denn Doppelnamen haben?
Ich dachte immer, das wäre nur kurze Zeit möglich gewesen (Lena Meyer-Landruth...) und wurde wieder abgeschafft.


Das habe ich mir nur ausgedacht und die ausgedachte Anna Frieda Müller Meier ist von keine Ahnung sag ich mal 1990 oder so aber adoptiert weiß nicht so 2004, 2007 irgendwie so
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Fräulein Mimi



Anmeldungsdatum: 13.01.2008
Beiträge: 3620

BeitragVerfasst am: 05.07.2011 20:04    Titel:

Marisol hat Folgendes geschrieben:
Seit wann dürfen Kinder denn Doppelnamen haben?
Ich dachte immer, das wäre nur kurze Zeit möglich gewesen (Lena Meyer-Landruth...) und wurde wieder abgeschafft.


Jap, so war das auch. Anfang der 90er. Allerdings gibt es wohl für fremde Kulturen Ausnahmen. So dürfen spanisch stämmige Kinder auch beide Namen (allerdings, glaube ich, nicht die "Mischform" aus weiblicher und männlicher Linie, wie in Spanien üblich, sondern nur die Namen eines Elternteils). Und die werden dann ohne Bindestrich geschrieben!
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Fräulein Mimi



Anmeldungsdatum: 13.01.2008
Beiträge: 3620

BeitragVerfasst am: 05.07.2011 20:06    Titel:

Cookie hat Folgendes geschrieben:
Marisol hat Folgendes geschrieben:
Seit wann dürfen Kinder denn Doppelnamen haben?
Ich dachte immer, das wäre nur kurze Zeit möglich gewesen (Lena Meyer-Landruth...) und wurde wieder abgeschafft.


Das habe ich mir nur ausgedacht und die ausgedachte Anna Frieda Müller Meier ist von keine Ahnung sag ich mal 1990 oder so aber adoptiert weiß nicht so 2004, 2007 irgendwie so


Wenn Anna Frieda Müller(-)Meier adoptiert wird und eine Namensänderung stattfindet, fällt meines Erachtens der komplette Nachname weg. Also Müller Meier. Und dann heißt Anna Frieda eben Anna Frieda Richards. So müsste das auch bei jeder weiteren Adoption sein. Doppelnamen gibt es nur im Zuge einer Heirat und auch dann nur für die Elternteile, die Kinder bekommen einen Teil des Doppelnamens.
Anders wäre es nicht logisch.
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Cookie



Anmeldungsdatum: 27.03.2011
Beiträge: 679

BeitragVerfasst am: 05.07.2011 20:08    Titel:

und wie sieht das mit dem ablegen und aufnehmen auf?
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Fräulein Mimi



Anmeldungsdatum: 13.01.2008
Beiträge: 3620

BeitragVerfasst am: 05.07.2011 20:10    Titel:

Und zu der letzten Frage:

Wenn Anna Schmidt und Klaus Hennings-Vogel heiraten und sie dann Anna Vogel heißt, dann können die Kinder trotzdem Hennings heißen. Zumindest hatte das meine Schwägerin mal in Erwägung gezogen, wurde aber nicht so gemacht.

Wenn dich das interessiert, dann google mal, es gab da vor kurzem ein Gerichtsurteil, wo eine Anwältin und ein Zahnarzt aus München(einer mit Doppelnamen) geheiratet hatten und einen dreifach Nachnamen führen wollten.

Und genau wegen solchen Juristereien wurden ja die Doppelnamen für Kinder zum Glück abgeschafft.

Edit: Hatte einige Fehler bzg. des Gerichtsurteils drin.


Zuletzt bearbeitet von Fräulein Mimi am 05.07.2011 20:13, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Fräulein Mimi



Anmeldungsdatum: 13.01.2008
Beiträge: 3620

BeitragVerfasst am: 05.07.2011 20:11    Titel:

Cookie hat Folgendes geschrieben:
und wie sieht das mit dem ablegen und aufnehmen auf?


Was meinst du?
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Cookie



Anmeldungsdatum: 27.03.2011
Beiträge: 679

BeitragVerfasst am: 05.07.2011 20:16    Titel:

Minimick hat Folgendes geschrieben:
Und zu der letzten Frage:

Wenn Anna Schmidt und Klaus Hennings-Vogel heiraten und sie dann Anna Vogel heißt, dann können die Kinder trotzdem Hennings heißen. Zumindest hatte das meine Schwägerin mal in Erwägung gezogen, wurde aber nicht so gemacht.

Wenn dich das interessiert, dann google mal, es gab da vor kurzem ein Gerichtsurteil, wo eine Anwältin und ein Zahnarzt aus München(einer mit Doppelnamen) geheiratet hatten und einen dreifach Nachnamen führen wollten.

Und genau wegen solchen Juristereien wurden ja die Doppelnamen für Kinder zum Glück abgeschafft.

Edit: Hatte einige Fehler bzg. des Gerichtsurteils drin.

vielen Dank, dreier Namen sind verboten, das habe ich auch mit bekommen Smile.

Ich habe mir das halt alles ausgedacht und wollte halt mal so für das extreme wissen wie es so abläuft.
Und Minimick
ich meinte damit die adoptiev Geschichte.
Mit dem aufnehmen von den adoptiv Eltern also Richards und Schmidt und wie das dann mit den alten Namen geht
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Fräulein Mimi



Anmeldungsdatum: 13.01.2008
Beiträge: 3620

BeitragVerfasst am: 05.07.2011 20:16    Titel:

Und nu hab ich noch ne ganz gute Übersicht gefunden, als einfache Erklärung. *****janneck.eu/Name/Doppelname.php
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Fräulein Mimi



Anmeldungsdatum: 13.01.2008
Beiträge: 3620

BeitragVerfasst am: 05.07.2011 20:21    Titel:

Cookie hat Folgendes geschrieben:

Und Minimick
ich meinte damit die adoptiev Geschichte.
Mit dem aufnehmen von den adoptiv Eltern also Richards und Schmidt und wie das dann mit den alten Namen geht


Dazu kann ich dir keine wirkliche Antwort geben, weil ich mich mit Adoption nicht auskenne. Aber auf Grund dessen, was ich so gelesen habe, gehe ich stark davon aus, dass ein Nachnamen nur ERSETZT werden kann und nicht HINZUGEFÜGT.

Das Problem bei der Adoption ist halt, dass die Psyche des Kindes über allem steht. Und ich könnte mir vorstellen, dass ein Kind dann zwei Namen führen darf (was ja, wie aus den Links hervorgeht, nicht grundsätzlich verboten ist, siehe zB auch die Spanier). Dann müsste sich das Kind oder die "neuen" Eltern also für Meier oder Müller entscheiden und könnten ihren Namen noch anfügen.
Aber ich denke, dass das nur passieren kann, wenn das für das Kind emotional notwendig ist.

Ich lass mich aber gerne korrigieren!
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Cookie



Anmeldungsdatum: 27.03.2011
Beiträge: 679

BeitragVerfasst am: 05.07.2011 20:28    Titel:

Danke minimick Smile den lick durchforsche ich gleich mal Smile
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Polly



Anmeldungsdatum: 16.10.2009
Beiträge: 2162
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 05.07.2011 21:36    Titel:

Auf die Gefahr hin jetzt völlige Verwirrung zu stiften:

Mir war irgendwie so, dass ich zusätzlich zu dem bereits beschriebenen gelesen habe, dass es aber möglich ist für das Kind einen Doppelnamen zu bekommen, wenn einer der Eltern einen Doppelnamen führt. Also Wenn Vater Meier und Mutter Müller heißt, dann geht Meier-Müller nicht, wenn Vater aber Meier heißt und Mutter Meier-Müller, kann auch das Kind Meier-Müller heißen.

Dazu finde ich gerade keine klare Angabe, weiß das jemand, ob es auch dann nicht erlaubt ist?

lg
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Fräulein Mimi



Anmeldungsdatum: 13.01.2008
Beiträge: 3620

BeitragVerfasst am: 05.07.2011 21:41    Titel:

Polly hat Folgendes geschrieben:
Auf die Gefahr hin jetzt völlige Verwirrung zu stiften:

Mir war irgendwie so, dass ich zusätzlich zu dem bereits beschriebenen gelesen habe, dass es aber möglich ist für das Kind einen Doppelnamen zu bekommen, wenn einer der Eltern einen Doppelnamen führt. Also Wenn Vater Meier und Mutter Müller heißt, dann geht Meier-Müller nicht, wenn Vater aber Meier heißt und Mutter Meier-Müller, kann auch das Kind Meier-Müller heißen.

Dazu finde ich gerade keine klare Angabe, weiß das jemand, ob es auch dann nicht erlaubt ist?

lg



So wie ichs gelesen/interpretiert habe, darf das gemacht werden, muss aber nicht. Und wie das entschieden wird, keine Ahnung. Das ist wieder so ne typisch schwammige Regelung. Aber ich bin grade auf der Suche nach dem Artikel im Bürg. Gesetzbuch.
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